Darf ein Dienstleister auf dem Firmenrechner ein Screencast erstellen?
Die konkrete Fragestellung lautet:
Eine Firma beauftragt einen externen Dienstleister (z.B. IT-Unternehmen) mit der Wartung des Systems.
Darf von der Tätigkeit des Dienstleisters auf dem Firmenrechner ein Screencast erstellt werden?
Falls ja: welche Voraussetzungen gelten hier? Muss z.B. der Dienstleister über die Aufnahme informiert werden?
Regelfall:
Man kennt die Person, die die Tätigkeiten vornimmt
--> Verarbeitung personenbezogener Daten!
-->Screencast kann erstellt werden, sofern eine Einwilligung vorliegt.
--> Falls keine Einwilligung vorliegt: Stichprobenkontrolle
(gestützt auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO) zulässig.
Stand: 09.03.2022