Ergebnis des Kurzgutachtens der Tascforce Facebook Fanpages vom 18.03.2022:

„Für die bei Besuch einer Fanpage ausgelöste Speicherung von Informationen in den Endeinrichtungen der Endnutzer:innen und den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtungen gespeichert sind, sowie für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die von Seitenbetreibern verantwortet werden, sind keine wirksamen Rechtsgrundlagen gegeben.

Darüber hinaus werden die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.“

Ergebnis der DSK-Konferenz vom 23.03.2022:

Die DSK nimmt das von der Taskforce Facebook-Fanpages erstellte Kurzgutachten zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages vom 18.03.2022 zur Kenntnis und stimmt der Bewertung zu.

Es bildet für die Mitglieder der DSK eine wichtige Grundlage ihrer aufsichtsbehördlichen Tätigkeit gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen.

Aufgrund ihrer Vorbildfunktion stehen öffentliche Stellen zuvörderst im Fokus. Deshalb werden die Mitglieder der DSK im Rahmen ihrer Zuständigkeit

Dieser Nachweis betrifft vor allem:

Hinweis von LiiDU:
Künftig dürfen nur, wenn diese hier genannten Nachweise erbracht werden, Facebook-Fanpages betrieben werden.

Stand: 06.04.2022

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