Konkretisierung der Fragestellung:

Ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bietet Beratungsdienstleistungen für Unternehmen (!) in der EU an: Es berät bei der Instandhaltung mit SAP und unterstützt mit der Analyse, über Konzeption und Implementierung bis hin zum Betrieb bei SAP; es unterstützt dabei Betreiber, Hersteller und Instandhalter von Assets dabei, ein nachhaltiges Asset Management auf Basis von SAP zu realisieren. Dabei gewinnt es etwa bei der Erstellung von Instandhaltungsplänen via SAP Einsicht darin, welche Beschäftigten der B2B-Kunden wann wo zur Instandhaltung eingesetzt sind. 

Gilt die DSGVO für diesen Sachverhalt? 

Ja, denn es ist Art. 3 Abs. 1 DSGVO bzw. Art. 3 Abs. 2 DSGVO anwendbar.

Stand: 12.10.2022

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