Gilt die DSGVO auch für private Vermieter?
Ich bin Vermieter einer Privatwohnung, die von einer WEG verwaltet wird.
Ist die DSGVO für mich als Vermieter anwendbar? Was muss ich als Vermieter alles einhalten?
Ist die DSGVO für mich als Vermieter anwendbar?
LG Wiesbaden, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 50/21
Sachverhalt:
- ein Mieter klagte auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO gegen seine Vermieterin, nachdem er erfuhr, dass seine Betriebskostenabrechnung von einer beauftragten GmbH erstellt wurde und der Ehemann der Vermieterin seine Mobilfunknummer und Namen abgespeichert hatte.
- Der Auskunftsanspruch des Mieters wurde auch in der Berufung bestätigt. Insbesondere sei der Anwendungsbereich der DSGVO eröffnet, es finde eine Verarbeitung personenbezogener Daten statt, die Haushaltsausnahme aus Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO greife nicht.
Folge aus dem Urteil des LG Wiesbaden, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 50/21
- Bei Mietverhältnissen (vor allem, wenn nicht nur eine einzige Wohnung vermietet wird) werden personenbezogene Daten verarbeitet, z.B. Schufa-Auskunft, Handynummer, Nebenkostenabrechnung, SEPA-Lastschriftdaten, deshalb greift auch hierfür die DSGVO
- --> Informationspflicht und Dokumentationspflicht seitens des Vermieters, wie mit Daten umgegangen wird, welche Daten weitergegeben und welche Daten gespeichert werden à Mietern steht grundsätzlich ein Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 DSGVO zu
Was muss ich als Vermieter alles einhalten?
- Derzeit herrschende Meinung: Alle Regelungen der DSGVO müssen jederzeit eingehalten werden
- Die Regelungen der DSGVO müssen vor/während/ggf. noch nach Beendigung des Mietverhältnisses beachtet werden, z.B.
- Vor Mietbeginn: E-Mail Verkehr für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
Schufa-Auskunft, etc. - Während des Mietverhältnisses: Telefonnummer, Adresse, Name, SEPA-Mandat, Nebenkostenabrechnung, etc.
- Nach Beendigung des Mietverhältnisses: Name und neue Adresse für Nebenkostenabrechnungen des Vorjahres, steuerliche Aufbewahrungsfristen, etc.
- Vor Mietbeginn: E-Mail Verkehr für die Vereinbarung eines Besichtigungstermins,
Diese rechtliche Würdigung kann kritisch gesehen werden, vor allem, wenn steuerrechtlich eine private Vermögensverwaltung gegeben ist.
Stand: 13.07.2022