Was steht im Art. 17 Abs.1 DSGVO bzgl. Löschungsfristen?

Art. 17 - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c) Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2
Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.

f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.

Muss ein Kunde die Löschung seiner Daten aus unserem Kundenstamm schriftlich beantragen?

Nein, ein Antrag auf Löschung kann formlos erfolgen
(d.h. auch per Telefon, per E-Mail oder schriftlich).

Welche Richtlinien oder Vordrucke müssen beachtet werden?

Grundsätzlich:

Einem Löschantrag muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nachgekommen werden.

Die Antwort, dass ordnungsgemäß gelöscht wurde (oder dass eine Löschung noch nicht möglich ist (z.B. weil Aufbewahrungsverpflichtungen aus gesetzlichen Gründen bestehen)), sollte in jedem Fall in Textform (also mindestens E-Mail) erfolgen.

Vor allem:

1. Prüfen, wer die Rechte geltend macht? Z.B. bei Todesfall: ist die Person Erbe und daher befugt, den Widerruf einer Einwilligung zu beantragen? Anderenfalls muss aber ohnehin geprüft werden, ob noch eine Rechtsgrundlage besteht, die Daten aufzubewahren.

2. Welche Daten sind eigentlich wo gespeichert: Überblick verschaffen 3. Antwort verfassen mit Bestätigung oder Ablehnung der Löschung

Stand: 22.06.2022

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