IT-Sicherheit schützt die Assets eines Unternehmens. Zudem hat der Gesetzgeber mit dem IT- Sicherheitsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, sowie der KRITIS-VO, den Kritischen Infrastrukturbetreibern (und mittlerweile auch Softwareherstellern) bereits in der Vergangenheit weitgehende Verpflichtungen im Bereich der IT-Sicherheit auferlegt, die eingehalten werden müssen.
Mit der NIS-2-Richtlinie verfolgt die EU das Ziel, ein europaweites Cybersicherheits-Niveau für bestimmte „Sektoren“ zu schaffen. Betroffen sind Tausende von Unternehmen, die Risikomanagementmaßnahmen einführen und künftig Berichts- und Meldepflichten nachkommen müssen. Die Richtlinie ist bis zum 17.10.2024 von den Mitgliedsstaaten der EU in das jeweilige nationale Recht umzusetzen.
Der deutsche Gesetzgeber hat hierzu bereits einen ersten Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG)“ vorgelegt. Wie in der Richtinline bereits vorgegeben, bestimmen dabei die Sektoren und die Größe der Unternehmen, welche grundsätzlichen Sicherheitsmaßnahmen eingeführt werden müssen. In manchen Bereichen sind dies bereits mittlere Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter oder einen Umsatz von mehr als 10 Millionen Euro jährlich haben.
Zusätzlich befindet sich die EU in der Abstimmungsphase zum Cyber Resilience-Act, der ebenfalls noch im Jahr 2023 verabschiedet werden soll und dann innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Geltung erlangen wird. Mit dieser Verordnung werden dann Hersteller und Vertriebsunternehmen in die Pflicht genommen, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an - und während des gesamten Lebenszyklusses - zu verbessern.
Das Seminar ist auf 20 Teilnehmer:innen begrenzt. So haben jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren.
Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar.
Dienstag, 10.10.2023
von 9:00 - 12:30 Uhr
Online
Das halbtägige Online-Seminar wird die wichtigsten Inhalte der NIS2-Richtlinie, des NIS2UmsuCG und des Cyber Resilience Acts systematisch aufbereitet darstellen. Das Seminar bietet damit die frühzeitige Möglichkeit, sich mit den neuen IT-sicherheitsrelevanten Inhalten auseinanderzusetzen und rechtzeitig die notwendigen Weichen im eigenen Unternehmen oder in der Beratungspraxis
zu stellen.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Vortragsfolien
✓ Interne Datenschutzbeauftragte
✓ Externe Datenschutzbeauftragte
✓ IT-Sicherheitsbeauftragte
✓ Selbstständige
✓ Führungskräfte
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 20 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie hat in der von ihr mitgegründeten Kanzlei PALUKA bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2021 hunderte von kleinen und mittelständischen Unternehmen anwaltlich beraten und kennt die Herausforderungen der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im Online-Bereich.
Nebenberuflich ist Frau Sobola seit 2001 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, derzeit an der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.
Sabine Sobola
Wir von LiiDU bereiten komplexe Inhalte aus dem IT- und Datenschutzrecht so auf, dass sie in der Praxis sofort umgesetzt werden können.
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten begleiten Sie durch Rechtsgebiete, die den Ruf haben dynamisch, schwierig oder undurchsichtig zu sein.
Mit der richtigen Mischung aus inhaltlicher Tiefe und praxisnaher Aufbereitung, haben Sie anschließend mehr Klarheit, so dass Sie sofort loslegen können.
Das heißt für Sie:
Für die erfolgreiche Teilnahme an einem LiiDU-Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.
Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der LiiDU GmbH gelten folgende Datenschutzbestimmungen.
Zum Newsletter anmelden und sparen
10 € Rabatt auf Ihre erste Seminaranmeldung