IT-Sicherheit schützt die Assets eines Unternehmens. Der Gesetzgeber hat mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, sowie der KRITIS-VO, den Kritischen Infrastrukturbetreibern (und mittlerweile auch Softwareherstellern) weitergehende Verpflichtungen im Bereich der IT-Sicherheit auferlegt, die eingehalten werden müssen. Im Jahr 2023 (spätestens 2024) wird das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 erwartet, das die NIS2-Richtlinie der EU umsetzen wird und erhebliche Risikomanagement- und Meldepflichten auch für kleinere Unternehmen vorsieht. Zusätzlich befindet sich die EU in der Abstimmungsphase zum Cyber Resilience-Act, der 2023 verabschiedet werden soll und dann innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Geltung erlangen wird. Mit dieser Verordnung sollen insbesondere Hersteller in die Pflicht genommen werden, die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen von der Entwurfs- und Entwicklungsphase an - und während des gesamten Lebenszyklusses - zu verbessern.
Unternehmen sind also gut beraten, sich rechtzeitig darüber zu informieren, ob sie von den Gesetzesvorhaben der EU betroffen sind und welche Vorgaben sie aller Wahrscheinlichkeit nach erfüllen müssen.
Im Seminar "NIS 2 und Cyber-Resilience Act" liefert Rechtsanwältin Sabine Sobola einen kompakten Überblick über die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur IT-Sicherheit im Jahr 2023 sowie die aktuellen Neuerungen rund um die NIS2-Richtlinie und dem derzeitigen Entwurf des Cyber-Resilience-Acts.
Das Seminar ist auf 20 Teilnehmer:innen begrenzt. So haben jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren.
Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar.
Dienstag, 10.10.2023
von 9:00 - 11:00 Uhr
Online
Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmer:innen, was die aktuellen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen sind und welche Gesetzesvorhaben in der EU verabschiedet bzw. geplant sind.
Kritische Infrastrukturbetreiber und Unternehmen, die künftig unter die NIS 2-Richtlinie der EU fallen, wissen, welcher zwingender Handlungsbedarf sich aus den aktuellen und künftigen IT-sicherheitsrechtlichen Vorgaben ergibt.
Die Dienstleister der KRITIS können einschätzen, auf welche Vorgaben die KRITIS künftig achten werden und haben das Wissen, ihre Leistungen entsprechend anzupassen.
Unternehmen, die Software- oder Hardware mit digitalen Elementen herstellen bzw. Beteiligte der Wertschöpfungskette bei digitalen Produkten sind, wissen, welche Inhalte derzeit in der EU diskutiert werden, was im Entwurf des Cyber Resilience Acts steht wie das Gesetzesvorhaben voraussichtlich weiter geht.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Vortragsfolien
✓ Interne Datenschutzbeauftragte
✓ IT-Sicherheitsbeauftragte
✓ Selbstständige
✓ Führungskräfte
✓ Externe Datenschutzbeauftragte
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 20 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie hat in der von ihr mitgegründeten Kanzlei PALUKA bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2021 hunderte von kleinen und mittelständischen Unternehmen anwaltlich beraten und kennt die Herausforderungen der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im Online-Bereich.
Nebenberuflich ist Frau Sobola seit 2001 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, derzeit an der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin von über 1000 Vorträgen im Bereich IT-Recht und Datenschutz und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Seit 2016 ist sie zudem Master of Arts des Studiengangs Philosophie, Politik und Wirtschaft der LMU München. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Mandanten die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDu GmbH.
Sabine Sobola
Veranstalter des Online-Seminars ist die LiiDU GmbH, die es sich zum Ziel gesetzt hat, komplexe Inhalte aus den Bereichen IT-Recht, Datenschutz und New Work so aufzubereiten, dass sie praktisch sofort umgesetzt werden können. Erfahrene Referentinnen und Referenten begleiten Sie durch diese Gebiete, die den Ruf haben dynamisch, schwierig oder undurchsichtig zu sein.
Mit der richtigen Mischung aus inhaltlicher Tiefe, schlauen Hacks und praxisnaher Aufbereitung, haben Sie anschließend viel mehr Klarheit, so dass Sie sofort loslegen können.
In kurz heißt das für Sie:
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