Schützt das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) personenbezogene Daten?
Nein, nicht ausdrücklich. Aber manchmal indirekt:
Ein Geschäftsgeheimnis im Sinne dieses Gesetzes ist
eine Information
- a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist
und daher von wirtschaftlichem Wert ist und - b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;
Das Geschäftsgeheimnisgesetz schützt Informationen von wirtschaftlichem Wert --> Art. 14 GG
Die DSGVO schützt die informationelle Selbstbestimmung von Personen --> Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
Stand: 09.03.2022