Wie stehen die Behörden "BayLDA" und "BayLfD" zueinander?
Das BayLDA (Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht) ist zuständig für
- nicht-öffentliche Bereiche in Bayern
- private Wirtschaftsunternehmen
- freiberuflich Tätige
- Vereine
- Verbände
Anwendbares Recht: DSGVO und BDSG
Der BayLfD (Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz) ist zuständig für
- öffentliche Stellen
- und die kommunalen Körperschaften
Anwendbares Recht: DSGVO und BayDSG
Was gilt für öffentliche Einrichtungen wie Schwimmbäder, Schulen und Krankenhäuser?
Für öffentliche Einrichtungen ist der BayLfD der primäre Ansprechpartner. Wenn der Träger der jeweiligen Einrichtung jedoch ein privates Wirtschaftsunternehmen ist, ist das BayLDA zuständig.
Stand: 22.06.2022