Wie weit ist das neue „EU-Datengesetz“?
EU-Data-Act-Verordnung
Im Februar 2022: Gesetzesvorschlag der EU-Kommission des sogenannten Data Acts.
Ziel:
Zugang zu Daten und die Nutzung von Daten soll gefördert werden.
So soll ein „Datenbinnenmarkt“ entstehen, der die Wettbewerbsfähigkeit der EU erhöht.
5 wichtige Regelungsbereiche des Data-Acts:
- Recht der Nutzer auf Zugang und Nutzung nutzergenerierter Daten
- Verbot unfairer Vertragsklauseln in standardisierten Datenlizenzverträgen
- Recht auf Datenzugang und -nutzung durch öffentliche Stellen
- Bestimmungen, die eine Erleichterung des Wechsels von Datenverarbeitungsdiensten (insb. Cloud- und Edge-Anbieter) ermöglichen sollen
- Anforderungen an die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten sowie an die internationale Datenübertragung
--> sehr weiter Anwendungsbereich, da nicht nur auf personenbezogene Daten bezogen.
Februar 2022: Gesetzesvorschlag der EU-Kommission des sogenannten Data-Acts.
Weiterer Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens:
Verschiedene Lesungen im EU-Parlament und dem Rat der EU, am Ende müssen beide mit Mehrheit zustimmen.
In welchem Verhältnis wird dieses Gesetz bzw. diese Verordnung zur DSGVO stehen?
Parallele Geltung. Grundsätzlich ist der Anwendungsbereich des Data Acts mit der Einbeziehung auch nicht personenbezogener Daten (Maschinendaten) weiter, als der der DSGVO.
Einzelheiten sind noch unklar.
Stand: 27.04.2022