Ist ein Händler zur Herausgabe von Kundendaten an den Herstellter für eine Rückrufaktion berechtigt?
Ein Hersteller fragt bei einem Händler nach Kundendaten, um eine Rückrufaktion durchzuführen. Es handelt sich um einen Staubsauger, bei dem ein Bauteil aufgrund von Überhitzung zu einem Brand führen kann („ernstzunehmendes Risiko“).
- Ist der Händler zur Herausgabe der Daten berechtigt?
- Welche Rechtsgrundlage könnte es hierfür geben? Falls es eine Rechtsgrundlage gibt, wie könnte man den Informationspflichten gerecht werden? Wie verhielte sich die Verantwortlichkeit der Datenverarbeitung zwischen den Parteien?
Rechtsgrundlagen bei der Produkthaftung
Keine einheitliche Regelung! Rechtsgrundlagen ergeben sich aus:
- Vertragsrecht
- Deliktsrecht (Produzentenhaftung, sie stellt auf Verkehrssicherungspflichten ab)
- Produkthaftungsgesetz (umfasst ganz speziell auch Händler!)
- Produktsicherheitsgesetz
Stand: 01.06.2022