Verstößt Google-Analytics gegen die DSGVO?
Es gibt schon lange Bedenken hinsichtlich Google-Analytics seitens der Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland, v.a wegen des nahezu unbeschränkten Zugriffs von US-Behörden auf personenbezogene Daten.
Jetzt:
DSB sieht vor allem die allgemeinen Grundsätze der Datenübermittlung gemäß Artikel 44 DSGVO verletzt, da mit dem Statistikprogramm persönliche Nutzerinformationen an die Google-Konzernzentrale in den USA weitergegeben werden.
Google-Analytics vertößt gegen die Schrems II-Entscheidung des EuGH (= Privacy Shield gewährt kein angemessenes Datenschutzniveau).
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier
Stand: 26.01.2022