Welche Angaben gehören in ein Impressum bzgl. der Rechtsgrundlage der Verantwortlichkeit?
Man findet oft folgende Hinweise:
1. Gemäß §55 Abs. 2 RStV
2. Gemäß §18 Abs. 1 MStV
3. Gemäß § 6 MDStV
Aber was ist nun richtig?
Die Pflicht zur Angabe des Verantwortlichen ergibt sich aus § 5 TMG. Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) trat 2007 außer Kraft und wurde komplett ersetzt durch das TMG.
Zusätzlich gibt es die Pflicht, den redaktionell-journalistisch Verantwortlichen zu benennen (sofern vorhanden). Hier ist richtig der Hinweis auf § 18 Abs. 2 MStV. Er hat § 55 Abs. 2 RStV abgelöst, der Rundfunkstaatsvertrag wurde am 07.11.2020 aufgehoben.
Welche Angaben müssen Diensteanbieter (z.B. Kommunen, Unternehmen, Vereine, etc.) im Impressum machen?
Impressum nach § 5 TMG:
- Name (bei natürlichen Personen = Vor- und Nachname;
bei Unternehmen = Unternehmensname + vollständiger Name des Vertretungsberechtigten - Rechtsform (bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)
- Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer (nicht: Umsatzsteuernummer!!)
- Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer
- Ggf. Angaben zur Aufsichtsbehörde
Beispiel für ein korrektes Impressum
Zusätzlich muss beachtet werden, dass nach § 5 Abs. 2 TMG „weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften unberührt bleiben“. Somit ist auch ein Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission und ob eine Teilnahme daran in Betracht kommt, notwendig. Dies ergibt sich aus Art. 14 I S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013, § 36 VSBG. Der Link zur Plattform muss leicht auffindbar sein, sodass sich die Platzierung im Impressum anbietet.
Stand: 29.06.2022