Welche Löschfristen gelten für Fotografien, die Bildnisse zeigen?
Folgende Gesetze müssen hier zur Beantwortung hinzugezogen werden:
UrhG: Urheberrecht besteht 70 Jahre bei Fotografien (§ 64 UrhG);
hat mit Löschungspflichten nichts zu tun, sondern nur mit Urheberrechten, v.a. Verwertungsrechten nach §§ 15 ff. UrhG
KUG: bei Bildnissen muss eine Einwilligung vorliegen nach § 22 KUG oder eine Ausnahme nach § 23 KUG. Wenn Einwilligung widerrufen wird --> Löschung!
DSGVO: Löschung bei Zweckerreichung oder Wegfall des Zwecks, oder die anderen Gründe des Art. 17 DSGVO
• Geht DSGVO oder KUG vor, wenn es um die Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung geht?
--> DSGVO gilt neben dem KUG!
• Im BDSG-neu gibt es keine Ausnahme für „Meinungsfreiheit“
• Rechtslage derzeit etwas unklar v.a. für private Fotos, auf denen Menschen als „Beiwerk“ zu sehen sind
• Rechtslage aber für die Mehrzahl der Anwendungsgebiete klar: Fotos mit Menschen drauf bei Schulfeiern, Ausflüge, Veranstaltungen, Websites etc.: Einwilligung einholen!
• Gleiches Ergebnis gilt für Löschfristen: Wenn Einwilligung widerrufen wurde: löschen!
Ansonsten: je nach Vereinbarung.
Stand: 06.04.2022