DORA ist eine Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act)
Die Verordnung (EU) 2022/2554, auch bekannt als DORA (Digital Operational Resilience Act), stellt eine neue EU-weite Regulierung für Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale Resilienz im Finanzsektor dar. DORA zielt darauf ab, die digitale Resilienz von Finanzinstituten zu stärken und umfasst sechs zentrale Bereiche, darunter IKT-Risikomanagement, Berichterstattung von Vorfällen und das Management von Drittparteien-Risiken. Die BaFin bereitet sich auf die Umsetzung vor, unter anderem als nationaler Melde-Hub für IKT-Vorfälle. Ab dem 17. Januar 2025 ist DORA in Kraft. Gleichzeitig unterstützt die BaFin beaufsichtigte Unternehmen durch Veranstaltungen, Beratung und Richtlinien. DORA umfasst auch delegierte Rechtsakte und technische Standards, um die Anwendung in der Praxis weiter zu konkretisieren.
Grundsätzlich: was will der DORA erreichen?
Es geht um das „Einfangen“ von IKT-Risiken alles Art, nicht nur Applikationen und Systeme, mit denen direkt die Kernprozesse eines Finanzunternehmens unterstützt werden.
DORA (Digital Operational Resilience Act) hat erhebliche Auswirkungen auf Datenschutz und IT-Sicherheit im Finanzsektor, da es strenge Anforderungen an den Umgang mit Cyberrisiken und den Schutz digitaler Infrastrukturen stellt. Die wesentlichen Auswirkungen sind:
1.Stärkung des Datenschutzes:
2.Verpflichtung zur Meldung von Cybervorfällen:
3.IKT-Drittparteienrisikomanagement:
4.Verbesserte IT-Sicherheit:
5.Überwachung kritischer IT-Dienstleister:
Insgesamt führt DORA zu einer stärkeren Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und einer robusteren IT-Sicherheitsinfrastruktur im Finanzsektor, indem sie Finanzinstitute dazu zwingt, proaktiv gegen Cyberrisiken und Datenschutzverletzungen vorzugehen.
Gemäß der Legaldefinition des Art. 3 Absatz 1 Nr. 21 DORA sind IKT-Dienstleistungen digitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzerinnen und Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen. Dazu gehört auch die technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware- Aktualisierungen, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste.
Stellt ein isolierter Softwarebezug eine IKT-Dienstleistung dar?
BAFIN: Bei reinen Softwarelizenzen handelt es sich üblicherweise um Nutzungsrechte, die keine IKT-Dienstleistung i.S.d. Art. 3 Nr. 21 DORA darstellen. Häufig gibt es aber noch begleitende IKT-Dienstleistungen, z.B. über mit dem Lizenzkauf verbundene Wartungs- und Supportverträge.
Welche Pflichten sind zu erfüllen, wenn man als IKT-Dienstleister unter die DORA fällt?
Eine Stellung als IKT-Dienstleister zieht verschiedene Pflichten nach sich. Dabei wird zwischen dem Pflichtenprogramm von IKT-Dienstleistern und kritischen IKT-Dienstleistern unterschieden. Diese sind einem besonders strikten Überwachungsregime unterworfen. Jedoch erfolgt die Einstufung als „kritisch“ gem. Art. 31 Abs. 1 DORA durch die federführenden Überwachungsbehörde. Wenn eine solche Einstufung nicht vorliegt, findet das gesteigerte Pflichtenprogramm keine Anwendung.
Bei nicht als kritisch eingestuften Dienstleistern gilt, dass die Finanzunternehmen verpflichtet sind ihre Dienstleister zu steuern und die Risiken der Drittparteien zu managen (Art. 28-30 DORA). Die BAFIN hat die Mindestanforderungen hier selbst zusammengestellt
DORA stellt in Artikel 30 explizite Anforderungen an die Verträge zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern, insbesondere wenn diese als kritisch eingestuft werden.
Auswirkungen auf den AV-Vertrag:
Fazit:
DORA erfordert zusätzliche vertragliche Regelungen zwischen Finanzunternehmen und ihren ICT-Dienstleistern, die über den Standard-AV-Vertrag hinausgehen – und auch über die TOMs.
Achtung: AV-Verträge betreffen den personenbezogenen Datenschutz. DORA die IT-Sicherheit.
Mann kann beide gesetzlichen Anforderungen in einem Dokument zusammenfassen.
Wir halten es aber für am Sinnvollsten, DORA-Anforderungen in einem eigenen Addendum zur Dienstleistung zu integrieren, um Effizienz zu schaffen und sicherzustellen, dass alle diesbezüglichen Pflichten an einer Stelle geregelt sind.
Als Dienstleister können Sie damit proaktiv auf Ihre Kunden im Finanzsektor zugehen und zeigen, dass Sie DORA-konforme Regelungen anbieten. Wichtig ist nur, dass dabei die spezifischen Anforderungen beider Regelwerke (DSGVO Art. 28 und DORA Art. 30) vollständig abgedeckt werden.
Stand: Mai 2025
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