Externer Datenschutz

Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus Regensburg

Unsere neutrale Position als externer Partner ermöglicht es, vermittelnd zwischen Mitarbeitern, Betriebsräten, Fach­abteilungen und der Geschäfts­leitung im Bereich des Daten­schutzes ideale Lösungen für Ihr Unternehmen zu erarbeiten.

Wir stehen dir als Daten­schutz­experte im Raum Regensburg und Umgebung sowie auf Anfrage gerne auch deutschland­weit zur Verfügung!

Übersicht
Was ist ein externer Datenschutz­beauftragter
Nach Art. 37 der Datenschutz­­grundverordnung (DSGVO) ist die Benennung eines Datenschutz­beauftragten verpflichtend für Behörden und sonstige öffentliche Stellen, bei einer Kern­tätigkeit mit umfangreicher oder systematischer Überwachung von Personen oder einer Kern­tätigkeit mit umfangreicher Verarbeitung besonderer Daten­kategorien. Diese Regelungen werden durch § 38 BDSG neu erweitert, wie es bisher in § 4f Abs. 1 BDSG vorgesehen ist.
Wann braucht man einen externen Daten­schutz­beauftragten?
Es ist notwendig einen Daten­schutz­­beauftragten zu benennen, soweit in dem Unternehmen in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der auto­matisierten Verarbeitung personen­­bezogener Daten beschäftigt sind.
Wer ist geeignet als externer Daten­schutz­beauftragter?
Die Benennung eines Daten­schutz­beauftragten geschieht vor allem aufgrund seiner beruflichen Quali­fikation, seines Fachwissens in Fragen des theoretischen und praktischen Daten­schutzes und der rechtlichen Expertise zur Erfüllung daten­schutz­rechtlicher Vorgaben. Es besteht die Möglichkeit, einen externen Daten­schutz­beauftragten zu bestellen, dessen Kontaktdaten zu veröffentlichen und der Datenschutz­behörde mitzuteilen.

Der Daten­schutz­­beauftragte wird gemäß Art. 38 DSGVO frühzeitig in sämtliche Daten­schutz­­fragen ordnungsgemäß eingebunden. Zur Erfüllung aller Aufgaben ist vor allem der Zugang zu den personen­bezogenen Daten selbst und den zugehörigen Verarbeitungs­­vorgängen notwendig, um das Fachwissen des Datenschutz­­beauftragten zu erhalten. Gerade in Unternehmen, in welchen personen­bezogene Daten verarbeitet werden, ist die Geheimhaltung aller Vorgänge entscheidend. Deshalb ist der Datenschutz­­beauftragte bei seiner Tätigkeit zur Geheim­haltung und Ver­traulich­keit verpflichtet.
Was sind die Aufgaben eines externen Datenschutz­beauftragten?
Der Datenschutzbeauftragte ist Bindeglied zwischen Ihrem Unternehmen und der Daten­schutz­aufsichts­behörde.

Der Datenschutz­beauftragte hat unter anderem folgende Aufgaben:

— Unterrichtung und Beratung zu Datenschutz­pflichten aller Verantwortlichen und Beschäftigten, die Daten­verarbeitungen durchführen

— Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Daten­schutz

— Kontrolle der Maßnahmen, die Verantwortliche zum Schutz personen­bezogener Daten treffen

— Schulung und Sensibilisierung aller Verarbeitungsbeteiligten

— Beratung und Durchführung einer Datenschutz­folgen­abschätzung nach Art. 35 DSGVO

— Ansprechpartner für Personen, die von der Daten­verarbeitung betroffen sind Personen, die von der Daten­verarbeitung betroffen sind, können den Datenschutz­beauftragten bei Fragen, die die Verarbeitung ihrer personen­bezogenen Daten und der Wahrnehmung ihrer Rechte betreffen, zu Rate ziehen

Bei einem Verstoß, insbesondere bei Nicht-Benennung eines Daten­schutz­beauftragten, droht ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 10 Millionen Euro nach Art. 83 Abs. 4a DSGVO.
Die Vorteile eines externen Daten­schutz­­beauftragten:
1) Es hilft Ihrem Unternehmen, Kosten zu kontrollieren und einzusparen. Es fallen nur im Bedarfs­fall höhere als die laufenden Kosten an und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand.

2) Durch die Bestellung eines externen Daten­­schutz­­beauftragten fallen keine Kosten für dessen Aus- und Weiterbildung an.

3) Es steht dir vom ersten Tage unser gesamtes technisches und rechtliches Fachwissen zur Verfügung.

4) Die ausschließliche Zuständigkeit eines externen Daten­schutz­beauftragten für den Datenschutz hat zudem den Vorteil, dass Interessen­konflikte oder Doppelbelastungen die durch die Wechselwirkungen zwischen Datenschutz und anderen unternehmerischen Aufgaben gar nicht erst entstehen können.

5) Ein externer Datenschutzbeauftragter kann zudem bei der Erstellung eines korrekten Verfahrensverzeichnisses und eines vollständigen Datenschutzkonzepts unterstützen. 

Sie brauchen Unterstützung?

Wir stehen Ihnen als externer Daten­schutz­beauftragter zur Verfügung!
Kontakt
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