IT-Sicherheit: persönliche Haftung der Geschäftsleitung

Geschäftsleitung vs. IT-Sicherheitsbeauftragte vs. Informationssicherheitsbeauftragter

Das Seminar führt durch die aktuellen und künftigen Rechtsgrundlagen der IT-Sicherheit in Organisationen und zeigt auf, woraus sich die persönliche Haftung der Leitungsorgane ergeben kann. Es werden die Unterschiede in den Rollen und die Möglichkeiten der Delegierung von Pflichten an IT-Sicherheitsbeauftragte und ISBs beleuchtet, sowie praxistaugliche Maßnahmen, die das Risiko der persönlichen Haftung reduzieren können.

Für die Billigung und Überwachung eines IT-Sicherheitsrisikomanagements haftet die Geschäftsleitung persönlich. Wie und an wen delegiert sie am besten die notwendigen Maßnahmen, die die Einhaltung der Normen sicherstellen können? Viele Unternehmen lösen das mit der Position des IT-Sicherheitsbeauftragten, andere mit einem ISB, dem Informationssicherheitsbeauftragten, dessen Aufgabenbereich deutlich weiter gefasst ist.

Das Live-Online-Seminar greift zunächst die Rechtsgrundlagen auf, auf deren Basis Organisationen verpflichtet sind, IT-Sicherheitsmanagement zu betreiben. Hieraus werden Haftungsrisiken für die einzelnen Akteure, insbesondere die Geschäftsleitung, dem ITSB und dem ISB abgeleitet. Dabei spielt die Abgrenzung der Begriffe und Pflichten von Geschäftsleitung, IT-Sicherheitsbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragter eine wichtige Rolle. Schließlich wird erläutert, wie die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen definiert sein kann und wie sich die persönliche Haftung der einzelnen Akteure für IT-Sicherheitsvorfälle vermeiden lässt.

Um einen maximalen Lernerfolg zu erzielen, ist das Seminar auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.  So hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren

Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar. 

Termin

Montag 08.o7.2024 
von 9:00 - 16:30 Uhr

Veranstaltungsort

Online

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Gültig bei Anmeldung bis 08.06.2024
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Ihr Nutzen

Sie erfahren, nach welchen rechtlichen Grundlagen Unternehmen verpflichtet sind, IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, einzuhalten und zu kontrollieren. Dabei wird klar werden, welche Personen in eine persönliche Haftung genommen werden können, wenn gesetzliche vorgesehene IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend eingeführt bzw. kontrolliert werden.

Auch die Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Konsequenzen, von vertraglichen Regelungen bis hin zum Abschluss von Versicherungen, werden im Seminar angesprochen. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass Sie danach sofort anfangen können, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sie werden auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.

Details zum Seminar

Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
Zeit für individuelle Fragen
Erfahrene Referenten
Vortragsfolien

Agenda des Online-Seminars

IT-Sicherheit: persönliche Haftung der Geschäftsleitung?

  • Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Verpflichtung zur IT-Sicherheit
  • Abgrenzung der Begriffe, Rollen und Pflichten von Geschäftsleitung, IT-Sicherheitsbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter
  • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
  • Persönliche Haftung ITSB und ISB
  • Haftung externer Berater
  • Delegierung von Pflichten, Stellenbeschreibung und Versicherungen

Zielgruppe

Geschäftsführer und Leitungsorgane
IT-Führungskräfte
IT-Sicherheitsbeauftragte (intern oder extern) 
IT-Sicherheitsberater
Compliance-Beauftragte 

 

 

Referentin

Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 24 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie kennt die Herausforderungen, denen sich Organisationen täglich in datenschutz- und it-rechtlicher Hinsicht stellen müssen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im IT-Sicherheitsrecht.

Nebenberuflich war Frau Sobola bis 2023 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, am Schluss vor allem an der OTH und der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.

Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.

Sabine Sobola - Geschäftsführerin LiiDU GmbH

Sabine Sobola

Das zeichnet uns aus

Wir von LiiDU beraten an der Schnittstelle von IT und Recht.

Wir bereiten verklausulierte und verstreute Inhalte aus dem IT- und Datenschutzrecht so auf, dass sie in der Praxis sofort umgesetzt werden können. Unterstützend schulen und beraten wir Sie und Ihre KollegInnen entweder live oder on demand.

Das bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden: Sie gewinnen Zeit und Sicherheit im dynamischen Umfeld von Datenschutz, IT und IT-Security.

Teilnahmezertifikat

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Das sagen unsere Teilnehmer aus bisherigen Seminaren

"Dickes Lob an Frau Sobola!
Extrem kompetent, locker, toll! Kann sehr gut erklären und hat hohes Fachwissen. Sehr gute Einbeziehung der einzelnen Teilnehmer. Die Dozentin ging auf jede Frage ein und erklärte sie äußerst gut – auch mit aktuellen Beispielen, mit denen man sich identifizieren kann."
"Sehr überzeugende und kompetente Dozentin:
hohes Fachwissen, umfangreiche Präsentationstechnik. Ich war beeindruckt! Sehr lebendig und praxisorientiert. Einfach nur TOP!"
"Sehr praxisnah und aktuell!
Ich fand es super, dass die Dozentin aus der Praxis kommt. Einer der wenigen Vorträge, aus denen man langfristig was mitnimmt. Toll - immer wieder gerne!"
"Sehr gutes Seminar mit perfekt strukturierten Unterlagen.
Guter, lebendiger Vortragsstil. Die Thematik wurde sehr interessant dargelegt. Ein Thema, das ich als trocken eingeschätzt hatte, wurde plötzlich spannend. Spürbar fachliche Kompetenz und sehr gute Fallbeispiele."

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