IT-Sicherheitheit nach NIS2

Der Compliance Katalog

Das Seminar führt durch die aktuellen und künftigen Rechtsgrundlagen der IT-Sicherheit in Organisationen und zeigt auf, welche gesetzlichen Vorgaben im Bereich IT-Sicherheit existieren. Hinsichtlich der bereits existierenden bzw. künftigen Vorgaben nach NIS2 wird ein jeweils zum Seminartag aktueller, von der LiiDU-GmbH erstellter Compliance-Katalog besprochen und den Seminarteilnehmenden zur Verfügung gestellt.

IT-Security-Compliance bedeutet die Einhaltung aller normierten (also vor allem gesetzlichen) Vorgaben im Bereich IT-Sicherheit. Dabei geht es zum einen um Einhaltung der Schutzziele, wie Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der Daten, andererseits aber auch um die Vermeidung von finanziellen Schäden für das Unternehmen oder das Management persönlich. Hierzu muss zunächst bekannt sein, welche Regeln eigentlich einzuhalten sind.

Im nächsten Schritt muss das Unternehmen dann technisch und organisatorisch sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen geplant, eingeführt und kontrolliert werden. Dies geschieht am besten strukturiert und planvoll und in den allermeisten Fällen mit Hilfe eines ISMS.

Das Live-Online-Seminar greift zunächst die Rechtsgrundlagen auf, auf deren Basis Organisationen verpflichtet sind, IT-Sicherheitsmanagement zu betreiben. Hieraus ergeben sich bereits heute – je nach Branche – mehr oder weniger strenge IT-Sicherheitsanforderungen. Mit der NIS2-Richtlinie ergeben sich (zum Teil neue) Vorgaben, die wir in einem Compliance-Katalog gesammelt und bewertet haben. Die Ergebnisse daraus werden wir mit den Seminarteilnehmenden besprechen und ihnen anschließend zur Verfügung stellen.

Hieraus werden Haftungsrisiken für die einzelnen Akteure, insbesondere die Geschäftsleitung, dem ITSB und dem ISB abgeleitet. Dabei spielt die Abgrenzung der Begriffe und Pflichten von Geschäftsleitung, IT-Sicherheitsbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragter eine wichtige Rolle. Schließlich wird erläutert, wie die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen definiert sein kann und wie sich die persönliche Haftung der einzelnen Akteure für IT-Sicherheitsvorfälle vermeiden lässt.

Termin

Montag, 31.03.2025
von 9:00 - 13:00 Uhr

Veranstaltungsort

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Gültig bei Anmeldung bis 01.03.2025
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296,31 € inkl.. USt.

Ihr Nutzen

Sie erfahren, nach welchen rechtlichen Grundlagen sind Unternehmen verpflichtet sind, IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, einzuhalten und zu kontrollieren. Dabei wird klar werden, welche Personen in eine persönliche Haftung genommen werden können, wenn gesetzliche vorgesehene IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht ausreichend eingeführt bzw. kontrolliert werden.

Auch die Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Konsequenzen, von vertraglichen Regelungen bis hin zum Abschluss von Versicherungen, werden im Seminar angesprochen. Die Inhalte sind so aufbereitet, dass Sie danach sofort anfangen können, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sie werden auch die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.

Details zum Seminar

Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
Zeit für individuelle Fragen
Erfahrene Referenten
Vortragsfolien

Agenda

IT-Sicherheitheit nach NIS2

  • Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Verpflichtung zur IT-Sicherheit
  • Abgrenzung der Begriffe, Rollen und Pflichten von Geschäftsleitung, IT-Sicherheitsbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter
  • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung
  • Vorstellung Compliance-Katalog nach NIS2

Zielgruppe

Geschäftsführer in Leitungsorgane von KMUs 
Juristen
IT-Sicherheitsbeauftragte (intern und extern) 
IT-Sicherheitsberater
ITSB
Compliance-Beauftragte
IT-Führungskräfte

 

 

Referentin

Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 25 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie kennt die Herausforderungen, denen sich Organisationen täglich in datenschutz- und it-rechtlicher Hinsicht stellen müssen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im IT-Sicherheitsrecht.

Nebenberuflich war Frau Sobola bis 2023 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, am Schluss vor allem an der OTH und der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.

Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.

Sabine Sobola - Geschäftsführerin LiiDU GmbH

Sabine Sobola

Das zeichnet uns aus

Wir von LiiDU beraten an der Schnittstelle von IT und Recht.

Wir bereiten verklausulierte und verstreute Inhalte aus dem IT- und Datenschutzrecht so auf, dass sie in der Praxis sofort umgesetzt werden können. Unterstützend schulen und beraten wir Sie und Ihre KollegInnen entweder live oder on demand.

Das bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden: Sie gewinnen Zeit und Sicherheit im dynamischen Umfeld von Datenschutz, IT und IT-Sicherheit.

Teilnahmezertifikat

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Das sagen unsere Teilnehmer aus bisherigen Seminaren

"Dickes Lob an Frau Sobola!
Extrem kompetent, locker, toll! Kann sehr gut erklären und hat hohes Fachwissen. Sehr gute Einbeziehung der einzelnen Teilnehmer. Die Dozentin ging auf jede Frage ein und erklärte sie äußerst gut – auch mit aktuellen Beispielen, mit denen man sich identifizieren kann."
"Sehr überzeugende und kompetente Dozentin:
hohes Fachwissen, umfangreiche Präsentationstechnik. Ich war beeindruckt! Sehr lebendig und praxisorientiert. Einfach nur TOP!"
"Sehr praxisnah und aktuell!
Ich fand es super, dass die Dozentin aus der Praxis kommt. Einer der wenigen Vorträge, aus denen man langfristig was mitnimmt. Toll - immer wieder gerne!"
"Sehr gutes Seminar mit perfekt strukturierten Unterlagen.
Guter, lebendiger Vortragsstil. Die Thematik wurde sehr interessant dargelegt. Ein Thema, das ich als trocken eingeschätzt hatte, wurde plötzlich spannend. Spürbar fachliche Kompetenz und sehr gute Fallbeispiele."

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