Als Mitglied der Geschäftsleitung stehen Sie bei der NIS-2-Regulierung in der ersten Reihe:
Cybersicherheit ist keine reine IT-Aufgabe mehr, sondern eine gesetzlich verankerte Chef-Sache. Mit diesem spezialisierten Seminar kommen Sie Ihrer persönlichen Fortbildungspflicht nach und sichern sich sowie Ihr Unternehmen strategisch ab.
Ihre persönliche Schulungspflicht (§ 38 BSIG): Das Gesetz verlangt von Ihnen den Nachweis, dass Sie über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Cyber-Risiken zu bewerten. In diesem Seminar erwerben Sie genau diese Kompetenz – nachweisbar und rechtssicher, damit Sie im Falle einer Prüfung durch das BSI auf der sicheren Seite stehen.
Risikomanagement aus der Management-Perspektive: Vergessen Sie technisches Kauderwelsch. Sie lernen, Risiko-Reports zu lesen, die richtigen Fragen zu stellen und die Auswirkungen auf Betrieb, Finanzen und Reputation Ihres Hauses fundiert einzuschätzen. Sie entscheiden über Ressourcen und Prioritäten, ohne selbst IT-Experte sein zu müssen.
Haftungsrisiken minimieren: Wir sprechen offen über das, was Sie nachts wachhält: die persönliche Haftung. Sie erfahren, welche Überwachungspflichten Sie haben und wie Sie eine Governance-Struktur aufbauen, die Sie schützt. Wir zeigen Ihnen genau, was Sie delegieren können und welche Verantwortung untrennbar bei Ihnen bleibt.
Vom Paragraphen zur Praxis-Roadmap: Gemeinsam mit Referentin Sabine Sobola entwickeln Sie eine Roadmap für Ihr Unternehmen. Welche Schritte sind sofort nötig? Wie sieht die langfristige Strategie aus? Anhand von Fallbeispielen bereiten wir Sie auf reale Krisenszenarien vor.
Dienstag, 24.02.2026
von 9:00 - 16:30 Uhr
Online
Mit dieser Schulung machen Sie aus einer gesetzlichen Last einen strategischen Vorsprung. Sie belegen nicht nur die Erfüllung Ihrer Pflichten, sondern stärken die Resilienz Ihres gesamten Unternehmens.
Sie bekommen einen kompakten Überblick über die aktuell geltenden gesetzlichen Verpflichtungen von Unternehmen zur IT-Sicherheit, einschließlich aller aktuellen Neuerungen im NIS-2-Umfeld.
Die Inhalte sind so aufbereitet, dass Sie danach sofort anfangen können, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sie werden die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.
Das Seminar ist auf 20 Teilnehmer:innen begrenzt. So haben jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren.
Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Seminarunterlagen
Sie erhalten einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen. Wir klären die entscheidenden Fragen für Ihre strategische Ausrichtung:
Status-Check: Fällt Ihr Unternehmen unter KRITIS, „wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtungen?
Gesetzliche Anforderungen: Die neue Rolle der Geschäftsleitung bei der Überwachung von Risikomanagementmaßnahmen.
Risiko-Fokus: Ein detaillierter Blick auf den aktuellen Sanktionsrahmen und die persönlichen Haftungsrisiken
Lernen Sie, IT-Risiken aus der Business-Perspektive zu bewerten, ohne sich in technischen Details zu verlieren:
So erfüllen Sie die gesetzlichen Sorgfaltspflichten durch gezielte Steuerung der Schutzmaßnahmen:
Bewerten Sie die ökonomischen Folgen von Sicherheitsvorfällen, um fundierte Entscheidungen zu treffen:
Strukturieren Sie Ihre Organisation so, dass Verantwortlichkeiten klar verteilt und nachweisbar sind:
Delegations-Matrix: Was bleibt in der Geschäftsleitung und was übertragen Sie an CISO, IT-Leitung oder Compliance?
Reporting-Strukturen: Effiziente Berichtswege und Kontrollinstanzen schaffen.
Nachweisführung: So stellen Sie sicher, dass Ihre Überwachungspflichten lückenlos dokumentiert sind.
Transferieren Sie die Theorie in Ihren Arbeitsalltag und sichern Sie sich gegen Haftungsansprüche ab:
Best Practices: Fallbeispiele zu Sicherheitsvorfällen und deren rechtlicher Aufarbeitung.
Die NIS-2-Roadmap: Kurz-, mittel- und langfristige Meilensteine für Ihr Unternehmen.
Erfüllung der Schulungspflicht: Dokumentation Ihrer Teilnahme als offizieller Baustein Ihrer Compliance-Nachweise nach § 38 BSIG.
Alle, die der Nachweispflicht zur regelmäßigen Fortbildung nach §38 BSIG unterfallen
✓ Mitglieder der Geschäftsleitung
✓ Vorstände
✓ Geschäftsführer
✓ Mitarbeiter der obersten Leitungsebene
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 25 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie kennt die Herausforderungen, denen sich Organisationen täglich in datenschutz- und it-rechtlicher Hinsicht stellen müssen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im IT-Sicherheitsrecht.
Nebenberuflich war Frau Sobola über 20 Jahre lang bis 2023 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, am Schluss vor allem an der OTH und der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.

Sabine Sobola
Wir von LiiDU beraten an der Schnittstelle von IT und Recht.
Wir bereiten verklausulierte und verstreute Inhalte aus dem IT- und Datenschutzrecht so auf, dass sie in der Praxis sofort umgesetzt werden können. Unterstützend schulen und beraten wir Sie und Ihre KollegInnen entweder live oder on demand.
Das bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden: Sie gewinnen Zeit und Sicherheit im dynamischen Umfeld von Datenschutz, IT und IT-Sicherheit.
Für die erfolgreiche Teilnahme an einem LiiDU-Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der LiiDU GmbH gelten folgende Datenschutzbestimmungen.
Zum Newsletter anmelden und sparen
10 € Rabatt auf Ihre erste Seminaranmeldung