Der CRA betrifft alle Unternehmen, die Produkte mit digitalen Elementen in die EU importieren, dort herstellen oder vertreiben. Er ist im Dezember 2024 europaweit in Kraft getreten und muss im Laufe der nächsten Jahre von den Unternehmen umgesetzt werden.
Im Kern geht es darum, dass alle Produkte mit digitalen Elementen ein Mindestmaß an Cybersicherheit erfüllen müssen.
In unserem halbtätigen Live-Online-Seminar mit Rechtsanwältin Sabine Sobola erfahren Sie, wer vom CRA betroffen ist und welche Verpflichtungen sich daraus für Importeure, Hersteller und Lieferanten ergeben. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage, wann ein Produkt als „nicht kritisches“, kritisches“ oder „hochkritisches“ Produkt mit digitalen Elementen einzuordnen ist.
Daraus leiten sich dann systematisch Maßnahmen ab, die die Importeure, Hersteller und Händler hinsichtlich dieser Produkte zu treffen haben, wie insbesondere das Einhalten von IT-Sicherheitsmaßnahmen, das Schließen von IT-Sicherheitslücken und Informations- und Meldepflichten. So müssen z.B. Hersteller und Händler von kritischen Produkten strenge Anforderungen hinsichtlich der Konformitätsbewertung erfüllen, die auf Basis harmonisierter EU-Standards erfolgen soll (CE-Kennzeichen).
Wir haben die Verordnung für sie durchgearbeitet und liefern einen Gesamtüberblick über die geltenden rechtlichen Grundlagen, bereits vorhandene Hilfestellungen des BSI und Praxishinweise.
Donnerstag, 03.07.2025
von 9:00 - 13:00 Uhr
Online
Sie bekommen einen kompakten Überblick über die aktuell geltenden gesetzlichen Verpflichtungen von Unternehmen zur IT-Sicherheit gemäß dem Cyber Resilience Act (CRA), einschließlich aller Hilfestellungen seitens Gesetzgeber, BSI und anderen Behörden.
Sie können danach sofort anfangen, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Sie werden die Möglichkeit haben, Fragen zu stellen.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Vortragsfolien
✓ IT-Sicherheitsbeauftragte (intern und extern)
✓ IT-Sicherheitsberater
✓ Compliance-Beauftragte
✓ IT-Fach- und Führungskräfte
✓ Produktmanager von Produkten mit digitalen Elementen
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 25 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie kennt die Herausforderungen, denen sich Organisationen täglich in datenschutz- und it-rechtlicher Hinsicht stellen müssen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im IT-Sicherheitsrecht.
Nebenberuflich war Frau Sobola bis 2023 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, am Schluss vor allem an der OTH und der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.
Sabine Sobola
Wir von LiiDU beraten an der Schnittstelle von IT und Recht.
Wir bereiten verklausulierte und verstreute Inhalte aus dem IT- und Datenschutzrecht so auf, dass sie in der Praxis sofort umgesetzt werden können. Unterstützend schulen und beraten wir Sie und Ihre KollegInnen entweder live oder on demand.
Das bedeutet für unsere Kundinnen und Kunden: Sie gewinnen Zeit und Sicherheit im dynamischen Umfeld von Datenschutz, IT und IT-Sicherheit.
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