Interne Datenschutzbeauftragte besetzen im besten Fall eine Stabsstelle, über ihnen befindet sich viel dünne Luft und – bis auf die Geschäftsleitung - keine Vorgesetzten. Externe Datenschutzbeauftragte sind ohnehin relativ frei in der Art und Weise der Erfüllung ihrer Aufgaben, bis auf die in der DSGVO erwähnten Pflichten. Sie versuchen in aller Regel, die (weiteren) konkreten Aufgaben in einem Beratungsvertrag festzuhalten. Und doch sitzen sowohl interne als auch externe DSB immer potenziell auf dem Schleudersitz, vor allem wenn sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen an das von ihnen betreute Unternehmen zu hoch hängen oder als „Verhinderer“ wahrgenommen werden.
Es stellt sich daher die Frage, wann Datenschutzbeauftragten gekündigt werden kann bzw. unter welchen Voraussetzungen sie von ihren Positionen als DSB abberufen werden können. Bei externen DSB stellt sich zusätzlich die Frage, wie ordentliche Kündigungsfristen gestaltet sein müssen, dass sie AGB- rechtlich nicht angreifbar sind und unter welchen Voraussetzungen die Vertragsparteien einen solchen Vertrag außerordentlich kündigen können. Zu einigen dieser Fragen gibt es bereits Gerichtsurteile, die eine deutliche Sprache sprechen.
Andererseits werden interne DSB oft mit zusätzlichen Aufgaben betraut, die vom Arbeitgeber ganz bewusst aufgrund ihrer Komplexität bei ihnen platziert werden. Was hier für die internen DSB oft als Herausforderung wahrgenommen wird, vor allem, wenn die Aufgabenbeschreibung dazu fehlt, kann für die externen DSB ein zusätzliches Geschäftsfeld darstellen, mit dem man den eigenen Umsatz erhöhen und den Auftraggeber inhaltlich entlasten kann. Das aktuellste Beispiel hierzu bildet das HinweisgeberschutzG, nach dem DSB als interne Meldestelle fungieren können.
Das Seminar ist auf 20 Teilnehmer:innen begrenzt. So haben jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren.
Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar.
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Die gesetzlichen Pflichten von DSB sind nochmal aufgefrischt und abgegrenzt von optionalen Aufgaben, die zusätzlich vereinbart werden können bzw. für interne DSB zusätzliche Aufgaben darstellen. Am Ende wissen Sie zu unterscheiden zwischen gesetzlichen und optionalen Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG und den optionalen Aufgaben aus anderen Gesetzen, insbesondere dem HinweisgeberschutzG. Auch die Abgrenzung zum Rechtsdienstleistungsgesetz wird klar sein.
Des Weiteren kennen Sie die Möglichkeiten des Arbeitgebers bzw. Auftraggebers ein Arbeitsverhältnis bzw. Auftragsverhältnis mit einem/einer DSB zu beenden. Sie wissen, welche Klauseln in Verträgen zum Thema Kündigung und Abberufung zulässig vereinbart werden können und welche unwirksam sind.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Vortragsfolien
✓ Interne Datenschutzbeauftragte
✓ Externe Datenschutzbeauftragte
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 24 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie kennt die Herausforderungen, denen sich Organisationen täglich in datenschutz- und it-rechtlicher Hinsicht stellen müssen. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im IT-Sicherheitsrecht.
Nebenberuflich war Frau Sobola bis 2023 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, am Schluss vor allem an der OTH und der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin im Bereich IT- und Datenschutzrecht und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Kunden die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDU GmbH.
Sabine Sobola
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