Der neue Microsoft Servicevertrag für die Nutzung von Microsoft-Onlineprodukten und -diensten gilt seit 30. September 2023. In einer Liste sind alle Anwendungen aufgelistet, für diese der Microsoft Servicevertrag gilt, darunter findet sich u.a. auch Skype, Outlook und Microsoft365.
Die neuen Bestimmungen bedürfen keiner Zustimmung seitens der Nutzer, die AGB gelten automatisch:
„Indem Sie ein Microsoft-Konto erstellen, die Dienste nutzen oder die Nutzung der Dienste fortsetzen, nachdem Sie über eine Änderung der Bestimmungen informiert wurden, stimmen Sie den vorliegenden Bestimmungen zu.“
Dieser neue Microsoft-Servicevertrag gilt grundsätzlich gegenüber Privatkunden, siehe FAQ zum Anwendungsbereich
Achtung: hier würde man glauben, dass alle Businesskunden nicht unter den Vertrag fallen. Das ist so aber nicht richtig, denn weiter steht in den FAQ:
„Der Microsoft-Servicevertrag gilt nicht für Produkte und Dienste, die sich an Volumenlizenzierungskunden richten, wie beispielsweise Microsoft 365 für Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Behörden, Azure, Yammer oder Skype for Business. Alles Wichtige hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Compliance sowie weitere Informationen zu Microsoft 365 für Unternehmen finden Sie im Microsoft Trust Center“
Das heißt: Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und gemeinnützige Organisationen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich des neuen Servicevertrags, sofern sie keine Volumenlizenzkunden sind.
Im neuen Microsoft Servicevertrag wurde im Bereich „Nutzung der Dienste und Support“ ein Passus bezüglich der automatisierten Überprüfung von Inhalten integriert:
„iii. Überprüfung. Wo zutreffend, können wir Inhalte einer Prüfung durch automatisierte Systeme und Personen unterziehen, um Verdachtsfälle von Spam, Betrug, Phishing, Malware, Jailbreaking oder anderen unrechtmäßigen Inhalten oder Verhaltensweisen zu identifizieren.“
--> D.h., dass alle hochgeladenen Inhalte in OneDrive ggf. durch eine KI oder auch durch natürliche Personen geprüft und eingesehen werden können
Mit dem Microsoft Servicevertrag hat Microsoft gegenüber Privatnutzern nun die Möglichkeit, Daten in Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Diensten besser auszulesen. Mit der Verwendung der Dienste stimmt jeder Nutzer den AGB stillschweigend zu und somit liegt eine Rechtsgrundlage vor, die Daten in dieser Weise zu verarbeiten. Ob diese stillschweigen Zustimmung einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde, ist fraglich.
Da die Einwilligung mit der Nutzung der Dienste einhergeht, stellt das auch kein Problem hinsichtlich des Data Privacy Frameworks dar, zumal Microsoft als Unternehmen zertifiziert ist. Im Zweifel wird aber der Vertrag den allgemeinen Regeln des Data Privacy Frameworks vorgehen, sollte es Abweichungen davon geben.
Im neuen Microsoft Servicevertrag wurde ferner nun auch eine Klausel bezüglich der Nutzung von KI im Punkt “Verhaltensregeln“ integriert:
„vi. Umgehen Sie nicht vorsätzlich Beschränkungen des Zugriffs, der Nutzung oder der Verfügbarkeit der Dienste (z. B. durch den Versuch, ein KI-System zu „jailbreaken“ [Deaktivierung von Nutzungsbeschränkungen], oder durch unzulässiges Scraping [Auslesen von Websites]).
Ferner gibt es im neuen Microsoft Servicevertrag auch einen eigenen Abschnitt zum Thema “KI-Dienste“:
„q. KI-Dienste. „KI-Dienste“ sind Dienste, die ein System mit künstlicher Intelligenz („KI“) umfassen, nutzen, von diesem betrieben werden oder ein solches sind und von Microsoft entsprechend gekennzeichnet oder beschrieben werden.
Stand: 08.11.2023
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