IT-Sicherheit ist nicht nur datenschutzrechtlich relevant, sondern schützt die Assets eines Unternehmens als Ganzes. Der Gesetzgeber hat mit dem IT-Sicherheitsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0, sowie der KRITIS-VO den Kritischen Infrastrukturbetreibern - und mittlerweile auch Softwareherstellern - weitergehende Verpflichtungen im Bereich der IT-Sicherheit auferlegt, die eingehalten werden müssen.
Im Jahr 2023 wird das IT-Sicherheitsgesetz 3.0 erwartet, das die NIS2-Richtlinie der EU umsetzen wird und erhebliche Risikomanagement- und Meldepflichten auch für kleinere Unternehmen vorsieht. In NIS2 ist zudem ausdrücklich geregelt, dass die Geschäftsleitung für Verstöße gegen ihre Pflichten aus der NIS2-Richtinie persönlich haftbar gemacht werden können soll.
Im Seminar "IT-Sicherheitsrecht 2023 kompakt " liefert Rechtsanwältin Sabine Sobola einen kompakten Überblick über die gesetzliche Verpflichtung von Unternehmen zur IT-Sicherheit sowie die aktuellen Neuerungen rund um die NIS2-Richtlinie. Die Haftung des IT-Sicherheitsbeauftragten und der Geschäftsleitung aufgrund IT-Sicherheitsthemen werden hier praxisrelevant behandelt.
Um einen maximalen Lernerfolg zu erzielen, ist das Seminar "IT-Sicherheitsrecht 2023 kompakt " auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt. So hat jeder Teilnehmer die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und im Plenum zu diskutieren.
Alle Teilnehmer:innen erhalten Vortragsunterlagen zum Seminar.
Donnerstag, 27.o7.2023
von 9:00 - 12:30 Uhr
Online
Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmer, was die aktuellen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen sind, wie die Rolle des IT-Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen definiert sein kann und wie sich die persönliche Haftung des IT-Sicherheitsbeauftragten und der Geschäftsleitung für IT-Sicherheitsvorfälle vermeiden lässt.
Kritische Infrastrukturbetreiber und Unternehmen, die unter die NIS 2-Richtlinie der EU fallen, wissen, welcher zwingender Handlungsbedarf sich aus den aktuellen und künftigen IT-sicherheitsrechtlichen Vorgaben ergibt.
Die Dienstleister der KRITIS können einschätzen, auf welche Vorgaben die KRITIS künftig achten werden und haben das Wissen, ihre Leistungen entsprechend anzupassen.
✓ Kleingruppe mit max. 20 Teilnehmern
✓ Zeit für individuelle Fragen
✓ Erfahrene Referenten
✓ Vortragsfolien
✓ Interne Datenschutzbeauftragte
✓ IT-Sicherheitsbeauftragte
✓ Selbstständige
✓ Führungskräfte
✓ Externe Datenschutzbeauftragte
Sabine Sobola ist Rechtsanwältin und berät seit über 20 Jahren Unternehmen im IT- und Datenschutzrecht. Sie hat in der von ihr mitgegründeten Kanzlei PALUKA bis zu ihrem Ausscheiden im Jahr 2021 hunderte von kleinen und mittelständischen Unternehmen anwaltlich beraten und kennt die Herausforderungen der praktischen Umsetzung von neuen, komplexen gesetzlichen Regelungen, vor allem im Online-Bereich.
Nebenberuflich ist Frau Sobola seit 2001 Lehrbeauftragte für IT- Recht an verschiedenen Bayerischen Hochschulen, derzeit an der Universität Regensburg. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im IT- und Datenschutzrecht, Dozentin von über 1000 Vorträgen im Bereich IT-Recht und Datenschutz und seit 2012 Fachbeirätin im IT-Sicherheitscluster e.V.. Seit 2016 ist sie zudem Master of Arts des Studiengangs Philosophie, Politik und Wirtschaft der LMU München. Als externe Datenschutzbeauftragte löst sie zudem für ihre Mandanten die praktischen Fragestellungen der DSGVO.
Seit Oktober 2021 ist Sabine Sobola Geschäftsführerin der LiiDu GmbH.
Sabine Sobola
Veranstalter des Online-Seminars ist die LiiDU GmbH, die es sich zum Ziel gesetzt hat, komplexe Inhalte aus den Bereichen IT-Recht, Datenschutz und New Work so aufzubereiten, dass sie praktisch sofort umgesetzt werden können. Erfahrene Referentinnen und Referenten begleiten Sie durch diese Gebiete, die den Ruf haben dynamisch, schwierig oder undurchsichtig zu sein.
Mit der richtigen Mischung aus inhaltlicher Tiefe, schlauen Hacks und praxisnaher Aufbereitung, haben Sie anschließend viel mehr Klarheit, so dass Sie sofort loslegen können.
In kurz heißt das für Sie:
Selbstverständlich bekommen Sie für die erfolgreiche Teilnahme am LiiDU Seminar auch ein Teilnahmezertifikat.
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