Es gibt ein neues Kaufrecht mit Wirkung zum 01.01.2022, das vor allem für Onlineshopbetreiber relevant ist, die an Verbraucher verkaufen.
AGB und Verträge müssen an das neue Recht angepasst werden. Die Zeit drängt. Händler müssen jetzt zwingend unverzüglich tätig werden, um teure Abmahnungen zu vermeiden.
Wer Waren an Verbraucher über das Internet verkauft und/oder Waren verkauft, die zu den „digitalen Inhalten“ (z.B. Software, Fotos, Audiodateien, Videodateien, digitale Spiele, elektronische Bücher) oder „digitalen Dienstleistungen“ (z.B. SaaS, Video-/Audioinhalte über Cloud, Cloud-Lösungen an sich, z.B. Spiele, Dateihosting, etc.) gehören, muss sich um seine AGB, seine Vertragsmuster, seine Lieferantenverträge und um seine Produktbeschreibungen kümmern.
Wer Waren mit digitalen Elementen verkauft (Smartwatches, digitale Sprachassistenten, alle digitalen Haushaltsgeräte, wie z.B. Saugroboter, aber auch smarte Autos oder Spielekonsolen), muss zusätzlich für eine Aktualisierung des digitalen Elements sorgen. Über diese Aktualisierung muss der Verbraucher zudem ausreichend informiert werden. Dies macht man am besten vertraglich mit dem Kunden.
Wer genau wissen will, was sich ändert und was man machen muss, um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und insbesondere auch Abmahnungen zu umgehen, der lernt das Notwendige in einem unserer speziellen Workshops für Shopbetreiber.
Wenn Sie auch nur einen Punkt unserer Checkliste mit Ja beantworten können, müssen Sie die neuen Regelungen bis zum 01.01.2022 umgesetzt haben. Am besten also gleich die Checkliste downloaden und nachsehen, ob bei Ihnen Handlungsbedarf besteht.
Zum Newsletter anmelden und sparen
10 € Rabatt auf Ihre erste Seminaranmeldung