Verbot von Facebook Fanpages

Der Bundesregierung wird der Betrieb ihrer Facebook-Seite untersagt

Der Bundesregierung wird der Betrieb ihrer Facebook-Seite untersagt

Hintergrund zum Verbot der Facebook Fanpages

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die Bundesregierung im Februar 2023 angewiesen, den Betrieb ihrer Facebook-Fanpage einzustellen.

Auslöser war die gutachterliche Feststellung, dass eine Facebook-Fanpage nicht datenschutzkonform betrieben werden kann. Daraufhin hat man bereits 2022 von Seiten der Datenschutzkonferenz die Landes- und Bundesbehörden angewiesen, ihre Facebook-Fanpages einzustellen.

 

Gründe für das Verbot 

Die Gründe, warum der betrieb der Facebook-Fanpages rechtlich so problematisch ist, ist in einer übersichtlichen FAQ-Seite der DSK zusammengefasst,

Alle rechtlichen Details

Was ist nun der aktuelle Stand?

Passiert war aber seitdem nicht viel, unter anderem deshalb, weil alle nach Berlin schauen. So lange dort die Bundesregierung und andere Bundesbehörden eigene Facebook-Fanpage betreiben, wollen sich das die kleinen Gemeinden, Städte und deren Behörden ebenfalls nicht nehmen lassen.

Jetzt ist aber dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit der Geduldsfaden gerissen. Er sagte wörtlich:

„Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist. Das zeigen unsere eigenen Untersuchungen und das Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz. Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten. Dies ist nach dem Ergebnis meiner Prüfungen beim Betrieb einer Fanpage wegen der umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten der Nutzenden aktuell unmöglich. Ich finde es wichtig, dass der Staat über soziale Medien erreichbar ist und Informationen teilen kann. Das darf er aber nur, wenn die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.“

Die vier Wochen, die die Bundesregierung jetzt Zeit hat, dem Bescheid entweder Folge zu leisten oder dagegen vorzugehen, sind nun bald abgelaufen. Wir sind gespannt, wie es hier weitergehen wird. Heute, am 13.03.2023, ist jedenfalls der Facebook-Account der Bundesregierung noch aktiv. Er hat über 900.000 Follower.

 

Welche Optionen gibt es?

  1. Szenario: Seite wird nicht abgeschaltet
  • der BfDI kann kein Bußgeld verhängen (Art. 83 Abs. 7 DSGVO: Öffnungsklausel ins Landesrecht, aber: § 43 Abs. 3 BDSG/LDSG: „Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des § 2 Absatz 1 werden keine Geldbußen verhängt.“)
  • Praxis der Aufsicht bei Behörden: Bußgeld gegen handelnden Mitarbeiter
  • Bindung der Behörden und öffentliche Stellen an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG): Bindung ohne Durchsetzungskompetenz? Handlungsoptionen des LfDI/BfDI: Beanstandungen und Öffentlichkeitsarbeit;
  • Anordnungskompetenzen nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO: warnen/verwarnen/anweisen, aber auch Beschränkungen und Verbote
  • Art. 58 Abs. 5 DS-GVO: Einleitung Gerichtsverfahren
  1. Szenario
    Seite wird abgeschaltet --> Sache datenschutzrechtlich erledigt.

Entscheidung der Bundesregierung, den Klageweg zu bestreiten

Aus einem Bericht der „Zeit“:

Das Bundespresseamt will sich nicht aus dem sozialen Netzwerk Facebook zurückziehen. Es wurde daher Klage gegen die Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten eingereicht, nachdem man den Bescheid „eingehend geprüft“ habe,

Die Facebook-Fanpage bleibt damit vorerst in Betrieb.

Es wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln erhoben. Sie ermögliche, "in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten zu schaffen„. Das Bundespresseamt ist der Auffassung, dass für die angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig ist – und nicht die jeweiligen Inhaber der Fanpages.

Die „Zeit“ schreibt: „Bis zu einer gerichtlichen Klärung bleibe der Facebook-Auftritt ein "wichtiger Bestandteil" der Öffentlichkeitsarbeit des Bundespresseamts, sagte die Sprecherin. Die Bundesregierung habe "einen verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über die Tätigkeit, Vorhaben und Ziele der Bundesregierung zu informieren", sagte die Regierungssprecherin. "Um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, müssen wir uns an deren tatsächlicher Mediennutzung orientieren."

Stand: März 2023 

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