Eigentlich ist das Wort „Abmahnung“ ein unspezifisches Wort mit keiner festen Definition. Ganz oberflächlich kann man aber sagen, dass eine Abmahnung eine Aufforderung an einen anderen ist, sich rechtstreu zu verhalten. Viele kennen Abmahnungen aus dem Arbeitsrecht, wo der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer abmahnen kann, wenn er gegen seine Pflichten verletzt, z.B. andauernd zu spät oder berauscht in die Arbeit kommt.
Die Abmahnungen außerhalb des Arbeitsrechts sind oft verbunden mit einer Aufforderung etwas zu unterlassen. Meistens verstößt die abgemahnte Partei, das kann eine Person oder ein Unternehmen sein, gegen eine gesetzliche Pflicht (z.B. keine irreführende Werbung zu schalten). Oft soll eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden und eine Abmahnungsgebühr bezahlt werden, die meistens den Ersatz der Anwaltskosten darstellt.
Wenn man von einer Abmahnwelle spricht, meint man damit meistens eine Vielzahl von Abmahnungen, die alle aus demselben Rechtsgrund verschickt werden, z.B. der unberechtigte Download von Musikdateien in den 2000er Jahren oder jetzt in 2022 die Abmahnungen wegen der datenschutzwidrigen Nutzung von Google Fonts. Letzteres ist aber keine „echte“ Abmahnung, weil eben keine Unterlassung gefordert wird, sondern ein Schadensersatz. Aus diesem Grund sind die Google-Fonts Schreiben eigentlich im Kern Forderungsschreiben, keine Abmahnungen.
Zu unterscheiden ist die Abmahnung dann auch noch von der „Ermahnung“. Das trifft oft Unternehmen, die einen Vertrag miteinander haben, in dem wechselseitige Pflichten vereinbart sind, z.B. eine rechtzeitige Lieferung innerhalb bestimmter Fristen. Wenn der Vertragspartner einer solchen Pflicht nicht nachkommt, kann er von seinem Vertragspartner ermahnt werden, seinen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Der Unterschied zu Abmahnung hier ist, dass keine gesetzliche, sondern eine vertragliche Pflicht eingefordert wird und dass man bei der Ermahnung keine Unterlassungserklärung abgeben muss.
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