Die Abmahnwelle rollt 

Was Sie jetzt gegen eine Goolge Fonts Abmahnung tun können

Abmahnung Google Fonts_LiiDU GmbH

Zurzeit werden sehr viele Abmahnung von Mitgliedern der Interessengemeinschaft Datenschutz (kurz: IG Datenschutz, hier: Martin Ismail) verschickt. Gefordert werden EUR 170,- Schmerzensgeld.

Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

Im Herbst 2022 wurden viele Abmahnungen an Webseitenbetreiber geschickt, die Google Fonts dynamisch - und nicht statisch eingebunden haben. LiiDU berichtet seit vielen Monaten davon, dass Google Fonts statisch eingebunden werden muss, da durch die potenzielle Weitergabe der IP-Adressen der Besucher der Website an Google in den USA eine Persönlichkeitsverletzung gesehen werden kann.  

Es gibt bisher nur ein Urteil, das diese Frage bereits beantwortet hat, nämlich das Landgericht München am 20.01.2022 – 3 O 17493/29. Hier sollte das Unternehmen, das Google Fonts dynamisch eingebunden hat, einen Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung in Höhe von 100,00 € an den Besucher der Webseite bezahlen. Es gibt Stimmen, die sagen, dass schon diese EUR 100 sehr hoch angesetzt sind.

Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten habe?

Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen haben, ist die erste Frage:

Haben Sie tatsächlich Google Fonts dynamisch eingebunden und kann die Gegenseite den Verstoß nachweisen?

Falls ja, lautet die zweite Frage:

Welcher Schadensersatz wäre angemessen: EUR 100,-, EUR 170,- oder mehr?

Das ist in jedem Fall eine Frage des Einzelfalls.

Die dritte und vielleicht wichtigste Frage lautet:

Ist Herr Ismail bzw. die IG Datenschutz überhaupt berechtigt, solche Abmahnungen auszusprechen?

So werden die Mitglieder, die in den Abmahnungen vertreten werden, nicht mit Adresse genannt, was bei einer Anzeige der anwaltlichen Vertretung aber üblich ist. Zum weiten werden in der Abmahnung fast ausschließlich Urteile zitiert, die mit Google Fonts nichts zu tun haben. Damit wird der Eindruck erweckt, es gäbe genau zu diesem Thema umfangreiche Rechtsprechung. Und schließlich kann man auch fragen, ob Herr Ismail die Webseiten eventuell vorsätzlich und mit dem Ziel der Abschöpfung einer Abmahnsumme angesteuert hat.

Es ist deshalb die Frage, inwiefern ein potenzieller Schaden bewusst herbeigeführt wurde und ob dabei tatsächlich ein individuelles Unwohlsein beim Betroffenen entstanden ist bzw. ein Kontrollverlust und somit ein Schaden, der zu ersetzen wäre.

Widerstand kann sich lohnen

Für einen solchen Fall gibt es keine einschlägigen Urteile, deshalb könnte sich hier Widerstand lohnen. 

Falls Sie das Thema weiter interessiert – melden Sie sich gerne zur kostenlosen Schnupperstunde zum Datenschutz-Weekly an. 

So kann ein Musterschreiben an die Abmahner aussehen

September 2022

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