Werbe E-Mails sind grundsätzlich eine „unzumutbare Belästigung“ nach § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG, also SPAM und damit unzulässig. Aber unter welchen Voraussetzungen ist Werbung per E-Mail erlaubt?
Werbe E-Mails sind grundsätzlich eine „unzumutbare Belästigung“ nach § 7 Abs. 2 Ziff. 3 UWG, also SPAM und damit unzulässig. Aber unter welchen Voraussetzungen ist Werbung per E-Mail erlaubt?
Die DSK hat in einem aktuellen Beschluss vom 24.11.2022 die Verwendung von Microsoft 365 datenschutzrechtlich bewertet. So sieht das Ergebnis aus!
Webseitenbetreiber dürfen IP-Adressen nur dann speichern, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der Datenschutzgrundverordnung.
Am 10.11.2022 wurde die NIS2-Richtlinie der EU beschlossen. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen die neue Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit hat.
TIA (Transfer Impact Assessment) ist eine Risikobewertung. Es ist zu prüfen, ob der Empfänger der Daten durch sein nationales Recht (im Drittland) gezwungen sein kann, gegen die Regelungen aus den Standardvertragsklauseln zu verstoßen.
Eigentlich ist das Wort „Abmahnung“ ein unspezifisches Wort mit keiner festen Definition. Ganz oberflächlich kann man aber sagen, dass eine Abmahnung eine Aufforderung an einen anderen ist, sich rechtstreu zu verhalten.
Bei zahlreichen CRM-Systemen wie z.B. Hubspot und Salesforce sowie Analytics Programme wie Google Analytics stellt sich die Frage, ob die Systeme wirklich datenschutzkonform nach der DSGVO eingesetzt werden können.
Derzeit gibt es nur den Entwurf der europäischen Kommission vom 23. Februar 2022 zum Data Act. In seiner deutschen Übersetzung heißt der Entwurf „Vorschlag für eine Verordnung (…) über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)“.
Website sicher machen, Whats-App, Facebook, Twitter, Instagram etc. nur auf privatem Handy nutzen und Erkennen, was alles unter den Datenschutz fällt. Wer diese 3 Punkte einhält, ist fürs Erste schon einmal gut aufgestellt.
Rechtsanwältin Sabine Sobola von der LiIDU GmbH rät ganz klar dazu, die Abmahngebühr nicht zu bezahlen. Verschickt werden Deutschlandweit hunderte, wenn nicht Tausende von Abmahnungen von der und Rechtsanwalt Lenard, die für ihre Mandanten ein Schmerzensgeld durchsetzen wollen. Die Höhe liegt dabei zwischen EUR 120,- und EUR 170,-.
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